Die Täterarbeit „Contra häusliche Gewalt“ (CHG) ist ein soziales Trainingsprogramm, das sich an Personen richtet, die Gewalt in ihrer (ehemaligen) Partnerschaft ausüben oder ausgeübt haben.
Ziel des CHG ist es, den Gewaltkreislauf zu durchbrechen bzw. den Teilnehmern einen Ausstieg aus diesem zu ermöglichen und die Gewalt in der Partnerschaft durch die Verantwortungsübernahme des/der Gewalt-ausübenden dauerhaft zu beenden.
Wir sind eingetragenes Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (www.bag-taeterarbeit.de) und arbeiten nach deren standards. Dieser schreibt nach ausführlicher Anamnese- und Diagnosephase in aller Regel ein Gruppensetting (in Einzelfällen Einzel- oder Paarsetting) vor. In der praktischen Arbeit sind u.a. folgende Module wichtig:
- Notfallplan
- Verantwortungsübernahme
- Tatrekonstruktion
- Gefühle/Bedürfnisse
- Biographiearbeit/Eigene Gewalterfahrung
- Kommunikation/Körpersprache
- Selbstbild
- Respekt/Macht
- Konfliktverhalten
- Gewaltfreie Lösungsstrategien
Im Rahmen unserer Netzwerkarbeit geben wir Rückmeldung an unsere Kooperationspartner und ggf. an die Opfer über die Teilnahme der Klienten am Programm und dessen Verlauf sowie Beendigung, über einen eventuellen Abbruch oder Ausschluss aus dem Programm, sowie über Anzeichen weiterer Gefahrenmomente bzw. generelle Gefährdungseinschätzungen.
Eine Kontaktaufnahme zu uns ist jederzeit möglich.
Interventions- und Schutzmöglichkeiten sind im Rahmen der CHG zu fast jedem Zeitpunkt des Gewaltkreislaufes möglich
Zugangswege (CHG)
- Justizielle Zuweisungen durch die Staatsanwaltschaft oder Strafgerichte
§153a StPO (vorl. Verfahrenseinstellung) Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung (seit 2013 in Kraft), §56c StGB (Bewährungsstrafe), §§57, 57a StGB (Aussetzung des Strafrestes), §§59 (Verwarnung mit Strafvorbehalt) und §59a StGB (Bewährungsstrafe), §68b StGB Absatz 2 Satz 1 und 2 (Führungsaufsicht), §10 Abs.1 JGG (Weisungen) - Empfehlung
z.B. durch die Polizei im Rahmen der Vernehmung des Beschuldigten oder durch das Jugendamt / Familiengericht als sog. „Weisung zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge“ oder auch durch andere Beratungsstellen - Selbstmelder
finden den Weg aus eigenem Antrieb zu uns
Zielgruppe
Erwachsene Männer und Frauen, die in ihrer aktuellen oder ehemaligen Partnerschaft Gewalt ausüben oder ausgeübt haben
Gruppengröße
7 – 12 Erwachsene in geschlechtshomogenen Gruppen
Gruppenleitung
2 TA-Trainer in geschlechterparitätischer Besetzung mit päd./psych. Grundausbildung
Zeitlicher Umfang
65 Zeitstunden
Dauer
6 – 12 Monate (Clearing-, Anamnese- und Gruppenphase)
Kosten
Die Kosten können über Bußgeldzuweisungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte oder Finanzierungsmodelle bzw. über die Jugend–ämter gedeckt werden.
Die Teilnehmer zahlen einkommensabhängig einen Teilbetrag als Eigenleistung dazu.